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Arbeitszeiterfassung
Nach Arbeitszeitgesetz (§ 16 Abs. 2) und einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Die TiM.POS-Kassensoftware verfügt dafür über eine „Stempeluhr“ samt Verwaltungsfunktion der Arbeitszeiten. Arbeitszeiterfassung Dienstplan Zusätzliche Hinweise
Dienstplan
Über Backoffice → Stammdaten → Mitarbeiter → weiteres → Dienstplan kann für alle Mitarbeiter ein Dienstplan für das Kassensystem und den d.TiM-Kalender hinterlegt werden. → Selektieren Sie in der oberen Leiste das Jahr, den Monat und ggf. direkt den gewünschten Mitarbeiter: → Sind unter „Mitarbeiter“ „alle“ ausgewählt, werden die Pläne der einzelnen Mitarbeiter über den jeweiligen Bearbeitungsbutton verwaltet. → Ist nur ein Mitarbeiter ausgewählt, können die einzelnen Wochen über den…