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Inhaberwechsel / Übernahme der TiM.POS Kassensoftware

Inhaltsverzeichnis

Sie sind Inhaber und möchten Ihr Geschäft weitergeben? Oder Sie sind dabei einen Salon von jemandem zu übernehmen? Soll dabei auch das TiM.POS-Kassensystem übernommen werden?

In diesem Artikel finden Sie wichtige Informationen zu einer Übernahme – sowohl als ehemaliger als auch neuer Inhaber. Bitte sorgfältig durchlesen.

Salonübergabe / Kündigung

  • Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, z.B. per Mail.
    Dabei gilt die Kündigungsfrist, welche im Vertrag unter Anlage 2, Punkt 6 „Vereinbarungsdauer und Kündigung“ angegeben ist.
    Im Fall einer Betriebsaufgabe innerhalb der festgelegten Mindestvertragslaufzeit bitte eine Kopie der Abmeldung beim Gewerbeamt (per Mail als Foto oder Scan) beifügen.
  • Mit der Kündigung des TiM.POS-Vertrags werden Ihre Kassendaten und Sicherungen nach Richtlinien der DSGVO von unseren Servern gelöscht.
    Aufgrund der 10jährgen Aufbewahrungspflicht wird ausdrücklich nahegelegt, eine Datensicherung durchzuführen und buchhalterisch wichtige Daten ggf. gesondert als Listen zu exportieren.
    Eine Auflistung der möglichen Exporte und die Pfade dazu finden Sie hier verlinkt:
    Datenexport
    Die Anleitung zur Gesamtdatensicherung finden Sie hier ebenfalls verlinkt: Gesamtdatensicherung
    Bei einer Gesamtdatensicherung durch unser Supportteam berechnen wir eine Gebühr von 259,00 EUR (zzgl. Kosten für USB-Stick und Versand bei gewünschter Sicherung auf USB-Stick).
  • Ihr elektronisches Aufzeichnungssystem (eAS) hat eine einzigartige Datenbankbezeichnung + Seriennummer um Umsätze ordnungsgemäß zuordnen zu können. Diese Angaben sind beim Finanzamt gemeldet.
    Der neue Inhaber erhält mit einem neuen Vertrag eine eigene Datenbank für seine Kassendaten.
    Für die Installation der neuen Datenbank wird zwingend ein Termin benötigt.
    Solange kein Umstellungstermin stattgefunden hat, kassiert der neue Inhaber mit der Datenbank des vorherigen Inhabers.
  • Wird der Kassenserver an einen neuen Inhaber weitergegeben, wird bei Inbetriebnahme der neuen Datenbank die Datenbank des ehemaligen Inhabers von der Box entfernt. Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall eine vorherige Datensicherung durch den Inhaber (Stichwort: 10jährige Aufbewahrungspflicht).
    Nach Kündigung des Vertrags findet keine Aufbewahrung oder Datensicherung durch IT-Systemhaus Schlimgen UG mehr statt.
  • Ihre TSE (Technische Sicherheitseinrichtung, Stichwort Finanzamt) signiert jeden Kassiervorgang und gehört ausschließlich zu den Finanzdaten Ihres Unternehmens.
    Wird ein neuer TiM.POS Vertrag abgeschlossen, erhält der neue Inhaber entsprechend eine eigene Buchhaltung samt eigener TSE.
    Bei Außerbetriebnahme der TSE / RKSV muss ebenfalls ein Datenexport (TAR-Export bzw DEP-Export) der gesamten Signatur-Daten zur Aufbewahrung erfolgen.
    Nach einer Außerbetriebnahme der SEE / TSE kann ein Export nicht mehr getätigt werden.
  • Die Abmeldung des Kassensystems beim Finanzamt erfolgt durch den Geschäftsinhaber oder dessen Steuerberater.
  • Für das Kopieren von Daten auf die Datenbank des neuen Inhabers (Datenübernahme) bedarf es der schriftlichen Genehmigung des Dateninhabers. Dazu bitte möglichst genau angeben, welche Daten übernommen werden dürfen (Artikel, Leistungen, Kunden usw).
    Buchhalterischen Daten wie Belege oder Tagesabschlüsse sind von der Übernahme ausgeschlossen. Gutscheinübernahme bedarf der Klärung durch den Steuerberater, da hier Umsätze verknüpft sind.
  • Übernahme der Hardware:
    Grundsätzlich ist eine Übernahme von Bondrucker, EC-Terminal, Anruferkennung und anderer angebundener Hardware möglich. Kassenserver Jahrgang älter als 2022 werden nach dem aktuellen Stand der Sicherheits- und Hardwarevorgaben (Mai 2026) nicht mehr angebunden und können somit nicht übernommen werden.

Übernahme

  • Bei einer Salonübernahme bekommt der neue Inhaber einen neuen, auf sein Unternehmen ausgestellten Vertrag (Stand Mai 2026: monatl. 49€ + 5€ je MA, zzgl. Mwst, alte Vertragsarten sind nicht mehr verfügbar).
    Für den neuen Vertrag werden Firmierung, Anschrift und Ihre Kontaktdaten für den weiteren Vorgang benötigt.
  • Ohne einen unterzeichneten Service- und Auftragsverarbeitungsvertrag ist eine Übernahme nicht möglich.
  • Mit dem neuen Vertrag erhält der neue Inhaber ein eAS mit eigener Datenbankbezeichnung + Seriennummer um Umsätze ordnungsgemäß zuordnen zu können. Diese Angaben müssen nach der Installation vom Inhaber oder Steuerberater des Unternehmens beim Finanzamt gemeldet werden.
    Für den Tag der Übernahme / Inbetriebnahme durch den neuen Inhaber und somit zur Installation der neuen Datenbank wird zwingend ein Termin benötigt.
    Solange kein Umstellungstermin stattgefunden hat, kassiert der neue Inhaber mit der Datenbank des vorherigen Inhabers.
  • Im Übernahme-Termin wird die neue Datenbank installiert und eine neue TSE angebunden. Der Termin dauert erfahrungsgemäß 60-90min.
    In dieser Zeit ist das Kassensystem nicht für die Nutzung verfügbar.
    Für die Anbindung der TSE bitte UmsatzsteuerID oder die Steuernummer bereithalten.

    Dazu bitte das Fernwartungsprogramm (vorzugsweise Anydesk, oder Teamviewer) auf dem Kassen-PC/Laptop installieren. Eine Inbetriebnahme über ein Tablet ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Nutzung des Kassensystems auf Tablets nach der Einrichtung ist davon jedoch nicht betroffen.
  • Datenübernahme:
    Zu diesem Punkt bitten wir um eine schriftliche, vorzeitige Angabe der Datensätze, welche importiert / vom ehemaligen Inhaber übernommen werden dürfen (z.B. Dienstleistungen). Die schriftliche Erlaubnis des ehemaligen Inhabers zur Übernahme der Daten muss ebenfalls vorab schriftlich vorliegen
    :

    Belege, Tagesabschlüsse, Umsätze und weitere buchhalterisch relevante Daten wie Inventurergebnisse gehören ausschließlich zu einem Unternehmen und sind generell nicht übertragbar (GoBD).

    Verkaufte Gutscheine, Anzahlungen und Abonnements sind an die Umsätze eines Unternehmens durch bereits getätigte Zahlungen und somit Belege geknüpft. Hier bedarf es einer Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.

    Eine Übernahme erfolgt nur nach schriftlicher Zustimmung.

    Kundendaten und Mitarbeiterdaten können übernommen werden (DSGVO beachten
    ).

    Artikel werden ohne Bestandsangaben importiert, außer schriftlich
    gewünscht.

    Wir bitten um Verständnis, dass um eine rechtzeitige Datenübernahme gewährleisten zu können, diese mindestens 72 Stunden vor der Inbetriebnahme durch den neuen Inhaber in Auftrag gegeben werden muss.

    → Geben Sie bitte an, ob und welche Hardware übernommen wird, oder ob Sie neue Hardware benötigen, z.B. Bondrucker oder Kassenlade.
    Wichtig: Kassenserver, welche vor 2022 in Betrieb genommen wurden, müssen ausgetauscht werden. Diese werden aufgrund der aktuellen Sicherheits- und Hardwarevorgaben nicht mehr angebunden (Stand Mai 2026).
    Alternativ zum Kassenserver bieten wir auch Cloudkassen an, welche nicht nur lokal nutzbar sind – sondern von Überall wo es Internet gibt, z.B. zuhause oder Urlaub.

    Teilen Sie uns mit, welchen Kalender Sie nutzen möchten.
    TiM.POS beinhaltet von Haus aus einen eigenen Kalender.
    Soll das Kassensystem mit einem externen Kalender wie Termingo oder #mitdenkt verbunden werden, bitte beim Kalenderanbieter die Anbindungsdaten anfragen.
    Eine gleichzeitige Nutzung mehrerer Kalender im Kassensystem ist aus technischen Gründen nicht möglich.
    Eine Datenübernahme z.B. aus dem mitdenkt-Kalender ist ebenfalls nicht automatisch möglich: d.TiM Kalender – ein Überblick
  • Für den Fall, dass bei der Übernahme Änderungen oder Anpassungen im Kassensystem vorgenommen werden sollen, diese Änderungen bitte rechtzeitig mittteilen.
  • Nach Inbetriebnahme muss das Kassensystem beim Finanzamt über die gängigen Portale (z.B. ELSTER) von Ihnen oder Ihrem Steuerberater gemeldet werden. Die Daten dazu finden sich jederzeit im Kassensystem unter Zahnrad-Tagesabschluss-KassenSichV-Einrichtung.
  • Bei IT-Systemhaus Schlimgen UG (haftungsbeschränkt) gekaufte Hardware geht in den Besitz des Käufers über. Es gibt kein Leasing- oder Mietmodel. Gewährleistung für Kassenserver und weitere über IT-Systemhaus Schlimgen UG erworbene Hardware beträgt 12-24 Monate je nach erworbenem Modell.
    Nicht über IT-Systemhaus Schlimgen UG erworbene Geräte (Fremdhardware) sowie der dazu geleistete Support werden gesondert berechnet.
  • Eine Vollschulung (bis zu 3 Std.) oder eine Auffrischungsschulung (1Std) können jederzeit gebucht werden. 
    Neben dem telefonischen Support (Mo-Fr 9-18h), stehen Ihnen zudem rund um die Uhr unser Chat mit integriertem Bot, sowie das Handbuch und online-Helpdesk rund um die Uhr zur Verfügung.