TiM.Thek – Wissen. Hilfe. Lösungen.
Meldepflicht für elektronische Kassensysteme in Deutschland
Übersicht
Die Informationen in diesem Helpdesk dienen der allgemeinen Orientierung
und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Datenschutz- oder IT-Sicherheitsberatung.
Als Hersteller der TiM.POS Kassensoftware unterstützen wir Sie bei Fragen rund um unsere Hardware und Software.
Für weitergehende Fragen und Maßnahmen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Fachstellen,
z. B. Ihren Steuerberater, IT-Dienstleister, Datenschutzbeauftragten oder die zuständigen Behörden.
Die Verantwortung für die gesetzeskonforme Nutzung, Aufbewahrung und Meldung steuerrelevanter Daten
liegt beim jeweiligen Unternehmen bzw. Betreiber der Kasse.
Ob gekauft, gemietet oder geleast: Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Meldepflicht für:
→ elektronische und computergestützte Kassensysteme,
→ Registrierkassen,
→ softwarebasierte Kassen (App- oder Tablet-Kassen),
→ Waagen, Warenwirtschafts-, Hotel- oder Praxissoftware mit Kassenfunktion,
→ Taxameter,
→ Wegstreckenzähler
TiM.POS gehört zu den computergestützten Kassensystemen und ist daher ebenfalls meldepflichtig.
Die Anmeldung erfolgt durch den Inhaber, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
Der Kassenhersteller habt keine Meldepflicht.
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Finanzportal „ELSTER“.
Die Anmeldung sollte innerhalb eines Monats nach Anschaffung, Übernahme oder Außerbetriebnahme erfolgen (§ 146a Abs. 4 Satz 2 AO).
Eine offizielle Ausfüllanleitung gibt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen über folgenden Link zum Herunterladen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.html
oder hier als direkten PDF-Download:
Meldedaten von TiM.POS
→ Benötigte Meldeinformationen zur TSE (Art, Seriennummer, Datum der Ausrüstung) und die Seriennummer des Kassensystems finden Sie in Ihrem Kassensystem unter Zahnrad – Tagesabschluss – KassenSichV – Einrichtung.
→ Angaben zum Anschaffung, Inbetriebnahme, Kassenhersteller sowie Softwareversion entnehmen Sie Ihrem Servicevertrag.
Die Angaben zur Kassenmeldung gehören zudem in jede gut geführte Verfahernsdokumentation.
Bei Fragen zur Anmeldung des eAs und zur Verfahrensdokumentation sprechen Sie bitte Ihren Steuerberater an.
Wir als Kassenhersteller führen keine Verfahrensdokumentation für Ihr Unternehmen.
Folgende Hilfestellung gilt ausschließlich für die TiM.POS Kassensoftware.
Individuelle Angaben sind mit einem Kommentar versehen.
Alle Angaben welche mit einem* versehen sind, finden sich ausschließlich im Kassensystem unter Zahnrad → Tagesabschluss → KassenSichV → Einrichtung.
Die Modellnummer des Kassenservers ist in der Kaufrechnung oder auf dem Kassenserver selbst zu finden.

