TiM.Thek – Wissen. Hilfe. Lösungen.
e-Rechnungen
Die Informationen in diesem Helpdesk dienen der allgemeinen Orientierung
und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Datenschutz- oder IT-Sicherheitsberatung.
Als Hersteller der TiM.POS Kassensoftware unterstützen wir Sie bei Fragen rund um unsere Hardware und Software.
Für weitergehende Fragen und Maßnahmen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Fachstellen,
z. B. Ihren Steuerberater, IT-Dienstleister, Datenschutzbeauftragten oder die zuständigen Behörden.
Die Verantwortung für die gesetzeskonforme Nutzung, Aufbewahrung und Meldung steuerrelevanter Daten
liegt beim jeweiligen Unternehmen bzw. Betreiber der Kasse.
Seit 1. Januar 2025 gilt für inländische B2B-Umsätze (= Business-to-Business = Handel zwischen zwei Unternehmen) grundsätzlich die E-Rechnungspflicht. Das bedeutet:
- Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
- Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine PDF-Datei, sondern ein strukturiertes, maschinenlesbares Format nach der europäischen Norm EN 16931 (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD).
- Eine E-Rechnung muss nicht über ein spezielles Netzwerk empfangen werden. In Deutschland reicht es in den meisten Fällen aus, wenn sie als Anhang einer E-Mail versendet wird, beispielsweise als: PDF mit eingebetteter XML-Datei (ZUGFeRD) oder XML-Datei (XRechnung).
Der Empfänger benötigt lediglich eine Software, die das jeweilige Format lesen kann. In TiM.POS können e-Rechnungen verarbeitet werden unter Backoffice – Lager – E-Rechnung Import.
Übergangsfristen für den Versand
Die Verpflichtung zum Versand echter E-Rechnungen wird schrittweise eingeführt:
- Bis 31.12.2026: Papier- und PDF-Rechnungen sind für viele Unternehmen noch zulässig.
- Ab 01.01.2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € müssen grundsätzlich E-Rechnungen versenden.
- Ab 01.01.2028: Die Pflicht gilt grundsätzlich für alle inländischen B2B-Unternehmen.
Ausnahmen
Die Pflicht gilt nicht unter anderem für:
- Rechnungen an Privatkunden (B2C = Business-to-Consumer = Unternehmer-zu-Verbraucher)
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 €
- Fahrausweise und einige weitere gesetzlich geregelte Sonderfälle.