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Inhaberwechsel / Salonübernahme mit TiM-Kassensoftware
Sie sind Inhaber und möchten Ihr Geschäft weitergeben? Oder Sie sind dabei einen Salon von jemandem zu übernehmen? Soll dabei unser TiM-Kassensystem übernommen werden?
In diesem Artikel finden Sie wichtige Informationen zu einer Salonübernahme – sowohl als ehemaliger als auch neuer Inhaber. Bitte sorgfältig durchlesen:
- Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, z.B. per Mail.
Dabei gilt die Kündigungsfrist, welche im Vertrag unter Anlage 2, Punkt 6 „Vereinbarungsdauer und Kündigung“ angegeben ist.
Im Fall einer Betriebsaufgabe innerhalb der festgelegten Mindestvertragslaufzeit bitte eine Kopie der Abmeldung beim Gewerbeamt (per Mail als Foto oder Scan) beifügen. - Mit der Kündigung des TiM-Vertrags werden Ihre Kassendaten und Sicherungen nach Richtlinien der DSGVO von unseren Servern gelöscht.
Aufgrund der Aufbewahrungspflicht wird ausdrücklich nahegelegt, eine Gesamtdatensicherung durchzuführen und buchhalterisch wichtige Daten ggf. gesondert als Listen zu exportieren.
Eine Auflistung der möglichen Exporte und die Pfade dazu finden Sie in unserem Handbuch und im Helpdesk: Datenexport
Die Anleitung zur Gesamtdatensicherung finden Sie hier ebenfalls verlinkt: Gesamtdatensicherung
Bei einer Gesamtdatensicherung durch unser Supportteam wir einmalig eine Gebühr von 249,00 EUR berechnet. - Ihr elektronisches Aufzeichnungssystem (eAS) hat eine einzigartige Datenbankbezeichnung + Seriennummer. Der neue Inhaber erhält mit einem neuen Vertrag eine eigene Datenbank für seine Kassendaten.
- Ihre TSE (Technische Sicherheitseinrichtung, Stichwort Finanzamt) gehört ausschließlich zu den Finanzdaten Ihres Unternehmens und darf vom neuen Inhaber nicht weiterbenutzt werden.
Wird ein neuer Vertrag abgeschlossen, erhält der neue Inhaber entsprechend seine eigene TSE.
Bei Außerbetriebnahme der TSE muss ebenfalls ein Datenexport (TAR-Export) der gesamten TSE -Daten zur Aufbewahrung erfolgen.
- Datenübernahme:
Zu diesem Punkt bitten wir um eine schriftliche Zustimmung des Inhabers und eine Angabe der Datensätze, welche reimportiert werden dürfen (z.B. Dienstleistungen):
♦ Belege, Tagesabschlüsse, Umsätze und Daten wie Inventurergebnisse gehören ausschließlich zu einem Unternehmen und sind generell nicht übertragbar.
♦ Verkaufte Gutscheine, Anzahlungen und Abonnements sind an die Umsätze eines Unternehmens durch bereits getätigte Zahlungen und somit Belege geknüpft. Hier bedarf es einer Rücksprache mit Ihrem Steuerberater. Eine Übernahme erfolgt nur auf schriftliche Genehmigung des Steuerberaters oder ehemaligen Inhabers.
♦ Kundendaten und Mitarbeiterdaten können übernommen werden, sofern die AGBs Ihres Unternehmens eine Übernahme nach DSGVO erlauben. Hierzu bitten wir ebenfalls um eine schriftliche Bestätigung.
♦ Artikel werden ohne Bestandsangaben importiert.
Wir bitten um Verständnis, dass um eine rechtzeitige Datenübernahme gewährleisten zu können, diese mindestens 72 Stunden vor der Inbetriebnahme durch den neuen Inhaber in Auftrag gegeben werden muss.
- Für den Fall, dass bei der Übernahme Änderungen oder Anpassungen im Kassensystem vorgenommen werden sollen, erhalten Sie als neuer Inhaber von uns zusätzlich ein Rollout-Formular, wo Sie Ihre Kasseneinstellungen, Dienstleistungen, Artikel, Mitarbeiter und weitere Stammdaten zur Anpassung eingeben können.
- Der neue Inhaber erhält einen neuen, auf seinen Namen und das Unternehmen zugeschnittenen Vertrag für das Kassensystem.
- Für den Tag der Übernahme / Inbetriebnahme durch den neuen Inhaber muss ein Termin mit unserem technischen Support vereinbart werden. Im Termin wird die neue Datenbank mit den übernommenen Daten installiert und eine neue TSE angebunden.