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Inventur
Nach §241 im Handelsgesetzbuch sollte zum Abschluss eines Geschäftsjahres eine Bestandsaufnahme sämtlicher im Betrieb geführten Artikel durchgeführt werden – unabhängig davon, ob diese für den Verkauf oder Eigenverbrauch gedacht sind.Die Inventur dient jedoch nicht nur der Erfassung von Unternehmenswerten.Sie dient auch der Kontrolle von Soll-Bestand und dem tatsächlichen Ist-Bestand Ihrer Filiale.Falsche Bestände, verpasste Wareneingänge und eventuell nicht mehr geführte Artikel können so leichter entdeckt und bei Bedarf korrigiert werden. Sie…