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Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
Ob gekauft, gemietet oder geleast: Alle Unternehmen müssen Ihre Registrierkassen und elektronischen Aufzeichnungssysteme (eAS) beim Finanzamt melden. → Alle vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Kassensysteme müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. → Alle ab dem 1. Juli 2025 angeschafften Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. → Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal „Mein ELSTER“ oder eine alternative Software mit einer ERiC Schnittstelle. Die Anmeldung erfolgt durch den Inhaber, ggf. in Zusammenarbeit…
GoB-Export
= Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Steht z.B. eine Betriebsprüfung in Ihrem Betrieb an, hält TiM die nötigen Unterlagen für Sie in der Buchhaltung unter Zahnrad – Backoffice – Buchhaltung – GoB-Export bereit. Ist in den Filialstammdaten eine Umsatzsteuer ID oder eine Steuernummer nicht eingetragen, weist Sie dieser Schriftzug unten den Buttons darauf hin. Ohne eine der beiden Angaben ist ein Export nicht möglich. Die erste Tabelle zeigt die Anzahl an Belegen…