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E-Rechnung - Pflicht ab Januar 2025
Die neuen Bestimmungen zur E-Rechnung nach §14 Absatz 2 UstG betreffen grundsätzlich die Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B-Bereich). Sie gelten nicht für die normalen Belege im Kassensystem, welche an den Kunden und somit Endverbraucher ausgestellt werden. Ab dem 1.1.2025 muss die E-Rechnung als strukturierter Datensatz maschinell lesbar und auswertbar sein, beispielsweise im E-Rechnungsformat EN 16931. Zunächst ist nur die Entgegennahme einer E-Rechnung bei B2B-Umsätzen verpflichtend. Die Übermittlung einer E-Rechnung kann…