Artikel
Ob gekauft, gemietet oder geleast: Alle Unternehmen müssen Ihre Registrierkassen und elektronischen Aufzeichnungssysteme (eAS) beim Finanzamt melden. → Alle vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Kassensysteme müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. → Alle ab dem 1. Juli 2025 angeschafften Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. → Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal „Mein ELSTER“ oder eine alternative Software mit einer ERiC Schnittstelle. Die Anmeldung erfolgt durch den Inhaber, ggf. in Zusammenarbeit…