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Nach Arbeitszeitgesetz (§ 16 Abs. 2) und einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Die TiM.POS-Kassensoftware verfügt dafür über eine „Stempeluhr“ samt Verwaltungsfunktion der Arbeitszeiten. Arbeitszeiterfassung Dienstplan Zusätzliche Hinweise
Um diese Funktion nutzen zu können, muss Ihr Kassensystem mindestens über Update 2.073. verfügen. Das Kassensystem kann jederzeit über Zahnrad → Backoffice → Wartung → Updatecheck aktualisiert werden. Über Zahnrad → Backoffice → Stammdaten → Mitarbeiter → weiteres → Dienstplan kann für alle Mitarbeiter ein Dienstplan im Kassensystem hinterlegt werden. Falls Sie den d.TiM-Kalender nutzen, wird der Dienstplan auch auf diesen übertragen. → Selektieren Sie in der oberen Leiste das…