Wie können wir helfen?
Ob gekauft, gemietet oder geleast: Alle Unternehmen müssen Ihre Registrierkassen und elektronischen Aufzeichnungssysteme (eAS) beim Finanzamt melden.
→ Alle vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Kassensysteme müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
→ Alle ab dem 1. Juli 2025 angeschafften Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.
→ Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal „Mein ELSTER“ oder eine alternative Software mit einer ERiC Schnittstelle.
Die Anmeldung erfolgt durch den Inhaber, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
Wir als Kassenhersteller haben keine Meldepflicht.
Eine offizielle Ausfüllanleitung gibt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen über folgenden Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.html
oder hier als direkten PDF-Download:
Zu den meldepflichtigen Kassensystemen gehört auch die TiM.POS-Kassensoftware.
→ Benötigte Meldeinformationen zur TSE (Art, Seriennummer, Datum der Ausrüstung) und die Seriennummer des Kassensystems finden Sie in Ihrem Kassensystem unter Zahnrad – Tagesabschluss – KassenSichV – Einrichtung.
→ Angaben zum Anschaffung, Inbetriebnahme, Kassenhersteller sowie Softwareversion entnehmen Sie Ihrem Servicevertrag.
Die Angaben zur Kassenmeldung gehören in jede gut geführte Verfahernsdokuentation.
Bei Fragen zur Anmeldung des eAs und zur Verfahrensdokumentation sprechen Sie bitte Ihren Steuerberater an.
Wir als Kassenhersteller führen keine Verfahrensdokumentation für Ihr Unternehmen.
Folgende Hilfestellung gilt ausschließlich für die TiM.POS Kassensoftware.
Individuelle Angaben sind mit einem Kommentar versehen.
Alle Angaben welche mit einem * versehen sind, finden sich ausschließlich im Kassensystem unter Zahnrad → Tagesabschluss → KassenSichV → Einrichtung.
Die Modellnummer des Kassenservers ist in der Kaufrechnung oder auf dem Kassenserver selbst zu finden.

