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Meldepflicht für elektronische Kassensysteme zum 1.1.2025

Ob gekauft, gemietet oder geleast: Alle Unternehmen müssen Ihre Registrierkassen und elektronischen Aufzeichnungssysteme (eAS) beim Finanzamt melden.

Alle vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Kassensysteme müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
Alle ab dem 1. Juli 2025 angeschafften Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal „Mein ELSTER“ oder eine alternative Software mit einer ERiC Schnittstelle.
Die Anmeldung erfolgt durch den Inhaber, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Wir als Kassenhersteller haben weder die Kenntnis noch die Berechtigung, das persönliche Finanzportal unserer Kunden zu verwalten.

Eine offizielle Ausfüllanleitung gibt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen über folgenden Link:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.html

oder hier als direkten PDF-Download:

Zu den meldepflichtigen Kassensystemen gehört auch die TiM.POS-Kassensoftware. Die geforderten Meldeinformationen erhalten Sie in Ihrem Kassensystem unter Zahnrad – Tagesabschluss – KassenSichV – Einrichtung.
Hier können Sie die Angaben zur TSE (Art, Seriennummer, Datum der Ausrüstung) und die Seriennummer des Kassensystems jederzeit als PDF-Datei aufrufen und herunterladen/ausdrucken.

Dazu auf der linken Seite bei Informationen zur Meldung beim zuständigen Finanzamt einfach den Ausdruck Meldeinformationen – Button anklicken. Wird dieser Button bei Ihnen nicht angezeigt, stellen Sie sicher, dass Ihr Kassensystem auf dem aktuellsten Stand ist (ZahnradBackoffice – Wartung – Updatecheck).

Bitte beachten: Folgende Hilfestellung gilt ausschließlich für die TiM.POS Kassensoftware. Individuelle Angaben sind mit einem Kommentar versehen. Angaben zum Kassenserver entnehmen Sie bitte dem Aufkleber oder der Kaufrechnung des Kassenservers.

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