TiM.Thek – Wissen. Hilfe. Lösungen.
Zollprüfung / FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Die Informationen in diesem Helpdesk dienen der allgemeinen Orientierung
und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Datenschutz- oder IT-Sicherheitsberatung.
Als Hersteller der TiM.POS Kassensoftware unterstützen wir Sie bei Fragen rund um unsere Hardware und Software.
Für weitergehende Fragen und Maßnahmen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Fachstellen,
z. B. Ihren Steuerberater, IT-Dienstleister, Datenschutzbeauftragten oder die zuständigen Behörden.
Die Verantwortung für die gesetzeskonforme Nutzung, Aufbewahrung und Meldung steuerrelevanter Daten
liegt beim jeweiligen Unternehmen bzw. Betreiber der Kasse.
Das Friseur- und Kosmetikgewerbe wurde zum 1.1.2026 in den Katalog des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgenommen.
Die FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit – bzw „Zoll“) darf während der Geschäfts- oder Arbeitszeiten die Geschäftsräume betreten und unangekündigt Kontrollen durchführen.
Anwesende Mitarbeiter dürfen zu ihrer Tätigkeit, Arbeitszeit und Bezahlung befragt werden. Es wird geprüft, ob die anwesenden Beschäftigten mit den Unterlagen und Dienstplänen übereinstimmen.
Es gilt Ausweispflicht für Beschäftigte: Mitarbeiter müssen bei der Arbeit einen Personalausweis oder Pass mitführen und ihn auf Anfrage vorzeigen. Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten vor Arbeitsbeginn schriftlich auf diese Pflicht hinweisen und den Nachweis darüber aufbewahren.
Es sollte zudem eine verantwortliche Person vor Ort sein, welche Fragen beantworten oder benötigte Unterlagen bereitstellen kann.
Ein Ordner (digital oder in Papierform), wo wichtige Unterlegen griffbereit sind, wäre sinnvoll.
Unterlagen, die bei einer Kontrolle relevant sind:
– Gewerbeanmeldung,
– Handwerksrolleneintragung (Handwerkskammer),
– Aktueller Handelsregisterauszug (falls vorhanden),
– Steuernummer / Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sowie Lohnsteuermerkmale,
– Mietvertrag,
– Nachweis der selbstständigen Tätigkeit (zur Abgrenzung gegenüber Scheinselbstständigkeit),
– Arbeitsverträge aller Beschäftigten,
– Personalstammdaten,
– Anmeldung bei Sozialversicherung und Sozialversicherungsnummer,
– Krankenkassenzugehörigkeit,
– Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis (falls erforderlich),
– Lohnabrechnungen (z.B. Kontoauszüge),
– Lohnkonto,
– Nachweise über Lohnzahlungen, Zuschläge oder Prämien sowie Sachbezüge (falls vorhanden),
– Arbeitszeitaufzeichnungen (falls in TiM.POS gestempelt wird, sind diese unter Backoffice – Auswertungen – Filiale – Anwesenheit pro Tag exportierbar),
– Dienst- /Schichtpläne,
– Urlaubsübersicht,
– Krankmeldungen,
– Nachweise zum Mindestlohn (Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, Arbeitszeit- und Zahlungsnachweise).
– für Minijobber: Arbeitsvertäge und Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, sowie Arbeitszeitnachweise, Lohnabrechnungen und Zahlungsnachweise
– für ausländische Beschäftigte: Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis (soweit erforderlich), Schriftlicher Hinweis des Arbeitgebers auf die Ausweismitführungspflicht (für Branchen nach § 2a SchwarzArbG) und Nachweis, dass der Hinweis ausgehändigt wurde.