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e-Rechnungen

Inhaltsverzeichnis
  • Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
  • Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine PDF-Datei, sondern ein strukturiertes, maschinenlesbares Format nach der europäischen Norm EN 16931 (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD).
  • Eine E-Rechnung muss nicht über ein spezielles Netzwerk empfangen werden. In Deutschland reicht es in den meisten Fällen aus, wenn sie als Anhang einer E-Mail versendet wird, beispielsweise als: PDF mit eingebetteter XML-Datei (ZUGFeRD) oder XML-Datei (XRechnung).
    Der Empfänger benötigt lediglich eine Software, die das jeweilige Format lesen kann. In TiM.POS können e-Rechnungen verarbeitet werden unter Backoffice – Lager – E-Rechnung Import.

Übergangsfristen für den Versand

  • Bis 31.12.2026: Papier- und PDF-Rechnungen sind für viele Unternehmen noch zulässig.
  • Ab 01.01.2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € müssen grundsätzlich E-Rechnungen versenden.
  • Ab 01.01.2028: Die Pflicht gilt grundsätzlich für alle inländischen B2B-Unternehmen.
  • Rechnungen an Privatkunden (B2C = Business-to-Consumer = Unternehmer-zu-Verbraucher)
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 €
  • Fahrausweise und einige weitere gesetzlich geregelte Sonderfälle.