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Inhaltsverzeichnis

Sie sind Inhaber und möchten Ihr Geschäft weitergeben? Oder Sie sind dabei einen Salon von jemandem zu übernehmen? Soll dabei unser TiM.POS-Kassensystem übernommen werden?

In diesem Artikel finden Sie wichtige Informationen zu einer Übernahme – sowohl als ehemaliger als auch neuer Inhaber. Bitte sorgfältig durchlesen.

Salonübergabe / Kündigung

  • Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, z.B. per Mail.
    Dabei gilt die Kündigungsfrist, welche im Vertrag unter Anlage 2, Punkt 6 „Vereinbarungsdauer und Kündigung“ angegeben ist.
    Im Fall einer Betriebsaufgabe innerhalb der festgelegten Mindestvertragslaufzeit bitte eine Kopie der Abmeldung beim Gewerbeamt (per Mail als Foto oder Scan) beifügen.
  • Mit der Kündigung des TiM.POS-Vertrags werden Ihre Kassendaten und Sicherungen nach Richtlinien der DSGVO von unseren Servern gelöscht.
    Aufgrund der 10jährgen Aufbewahrungspflicht wird ausdrücklich nahegelegt, eine Datensicherung durchzuführen und buchhalterisch wichtige Daten ggf. gesondert als Listen zu exportieren.
    Eine Auflistung der möglichen Exporte und die Pfade dazu finden Sie hier verlinkt:
    Datenexport
    Die Anleitung zur Gesamtdatensicherung finden Sie hier ebenfalls verlinkt: Gesamtdatensicherung
    Bei einer Gesamtdatensicherung durch unser Supportteam berechnen wir eine Gebühr von 259,00 EUR (zzgl. Kosten für TSE-Stick und Versand).
  • Ihr elektronisches Aufzeichnungssystem (eAS) hat eine einzigartige Datenbankbezeichnung + Seriennummer. Der neue Inhaber erhält mit einem neuen Vertrag eine eigene Datenbank für seine Kassendaten.
  • Wird der Kassenserver an einen neuen Inhaber weitergegeben, wird bei Inbetriebnahme der neuen Datenbank die Datenbank des ehemaligen Inhabers von der Box entfernt. Es empfiehlt sich daher auch hier auf jeden Fall eine vorherige Datensicherung.
  • Ihre TSE (Technische Sicherheitseinrichtung, Stichwort Finanzamt) gehört ausschließlich zu den Finanzdaten Ihres Unternehmens. Wird ein neuer TiM.POS Vertrag abgeschlossen, erhält der neue Inhaber entsprechend eine eigene Buchhaltung samt eigener TSE.
    Bei Außerbetriebnahme der TSE muss ebenfalls ein Datenexport (TAR-Export) der gesamten TSE -Daten zur Aufbewahrung erfolgen.
  • Die Abmeldung des Kassensystems beim Finanzamt erfolgt durch Sie.
    Wichtig: Stellen Sie sicher, dass der DEP-Export (RKSV) bzw. TAR-Export (TSE) zuvor erfolgt ist. Nach einer Dekommissionierung der SEE / TSE kann ein Export nicht mehr getätigt werden.

Übernahme

  • Bei einer Salonübernahme bekommt der neue Inhaber einen auf sein Unternehmen ausgestellten Vertrag (aktuell monatl. 49€ + 5€ je MA, zzgl. Mwst).
    Für den neuen Vertrag werden Firmierung, Anschrift und Ihre Kontaktdaten für den weiteren Vorgang benötigt.
  • Für den Tag der Übernahme / Inbetriebnahme durch den neuen Inhaber muss ein Termin mit unserem technischen Support vereinbart werden. Im Termin wird die neue Datenbank mit den übernommenen Daten installiert und eine neue TSE angebunden.
    Für die Anbindung der TSE bitte UmsatzsteuerID oder die Steuernummer bereithalten.

    Dazu bitte das Fernwartungsprogramm (vorzugsweise Anydesk, oder Teamviewer) auf dem Kassen-PC/Laptop installieren. Eine Inbetriebnahme über ein Tablet ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Nutzung des Kassensystems auf Tablets nach der Einrichtung ist davon jedoch nicht betroffen.
  • Datenübernahme:
    Zu diesem Punkt bitten wir um eine Angabe der Datensätze, welche reimportiert werden dürfen (z.B. Dienstleistungen):

    Belege, Tagesabschlüsse, Umsätze und Daten wie Inventurergebnisse gehören ausschließlich zu einem Unternehmen und sind generell nicht übertragbar (GoBD).

    Verkaufte Gutscheine, Anzahlungen und Abonnements sind an die Umsätze eines Unternehmens durch bereits getätigte Zahlungen und somit Belege geknüpft. Hier bedarf es einer Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.

    Eine Übernahme erfolgt nur nach schriftlicher Zustimmung des Steuerberaters und ehemaligen Inhabers.

    Kundendaten und Mitarbeiterdaten können übernommen werden (DSGVO beachten
    ).

    Artikel werden ohne Bestandsangaben importiert, außer schriftlich
    gewünscht.

    Wir bitten um Verständnis, dass um eine rechtzeitige Datenübernahme gewährleisten zu können, diese mindestens 72 Stunden vor der Inbetriebnahme durch den neuen Inhaber in Auftrag gegeben werden muss.

    → Geben Sie bitte an, ob und welche Hardware übernommen wird, oder ob Sie neue Hardware benötigen, z.B. Bondrucker oder Kassenlade.
    Wichtig: Kassenserver, welche vor 2021 in Betrieb genommen wurden, empfiehlt wir auszutauschen: Warum alte Hardware zum Produktivitätskiller wird
    Alternativ zum Kassenserver bieten wir auch Cloudkassen an, welche nicht nur lokal nutzbar sind – sondern von Überall wo es Internet gibt, z.B. zuhause oder Urlaub.

    Teilen Sie uns mit, welchen Kalender Sie nutzen möchten.
    Wir bieten sowohl einen Ofllinekalender (lokal) als auch einen Onlinekalender an (Onlinebuchungen für Kunden möglich).
    Soll das Kassensystem mit einem externen Kalender wie Termingo oder mitdenkt verbunden werden, bitte beim Kalenderanbieter die Anbindungsdaten anfragen.
    Eine gleichzeitige Nutzung mehrerer Kalender im Kassensystem ist aus technischen Gründen nicht möglich.
    Eine Datenübernahme z.B. aus dem mitdenkt-Kalender ist ebenfalls nicht möglich: d.TiM Kalender – ein Überblick
  • Für den Fall, dass bei der Übernahme Änderungen oder Anpassungen im Kassensystem vorgenommen werden sollen, diese Änderungen bitte rechtzeitig mittteilen.
  • Nach Inbetriebnahme muss das Kassensystem beim Finanzamt über die gängigen Portale (z.B. ELSTER) von Ihnen gemeldet werden. Die Daten dazu finden sich jederzeit im Kassensystem selbst.
  • Eine Vollschulung (bis zu 3 Std.) oder eine Auffrischungsschulung (1Std) können jederzeit gebucht werden. 
    Neben dem telefonischen Support (Mo-Fr 9-18h), stehen Ihnen zudem rund um die Uhr unser KassenChat mit integriertem Bot, sowie das Handbuch und online-Helpdesk rund um die Uhr zur Verfügung.